ComTeam AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Seminare, Ausbildungen, Workshops oder sonstigen Leistungen (auch virtuell oder online) der ComTeam AG Academy + Consulting (ComTeam AG) gelten ergänzend zu den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die ComTeam AG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Anmeldung/Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und die ComTeam AG dem nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für firmeninterne Trainings (Inhouse-Trainings) und Consulting (II.), für Trainings-, Seminar-, Sonderveranstaltungen der ComTeam Akademie (III.) und für online angebotene Fachbücher und Materialien (IV.).

§ 2 Allgemeines

  1. Die ComTeam AG richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Diese AGB gelten folglich nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die ComTeam AG kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde die Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe der USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von der ComTeam AG zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von der ComTeam AG erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der ComTeam AG und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten ist Miesbach. Die ComTeam AG ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 3 Leistungen der ComTeam AG

  1. Die ComTeam AG erbringt Dienstleistungen im Rahmen der unabhängigen und weisungsfreien Beratung ihrer Kunden, u.a. in den Themenfeldern „Strategieberatung, Persönlichkeitsentwicklung, Führungskompetenz, Change-Management, Kulturentwicklung, Moderation und Coaching“ sowie des entsprechenden Trainings.
  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über Umsetzung, Zeitpunkt, Art und Umfang der von der ComTeam AG empfohlenen oder mit dieser abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch für den Fall, dass die ComTeam AG solche Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden begleitet.
  3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von der ComTeam AG zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die ComTeam AG den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit ausdrücklich anfordert oder aber widerspruchslos entgegennimmt.
  4. Die gebuchte Leistung ist nicht an eine konkrete personelle Betreuung gebunden. Die ComTeam AG behält sich vor, die für Seminare, Ausbildungen, Workshops oder sonstigen Leistungen eingesetzten Berater oder Trainer nach- oder umzubesetzen. Kommt es zu einer Nach- oder Umbesetzung, erfolgt dies ausschließlich durch vergleichbar qualifiziertes Personal der ComTeam AG. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.
  5. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen von der ComTeam AG nicht zu vertretenden Verhinderung eines Beraters oder Trainers, werden i. d. R. die Termine von anderen Beratern durchgeführt. Die ComTeam AG ist dazu berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne gebuchte Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
  6. Wenn sich aufgrund des Verhaltens des Kunden während des Seminars, der Ausbildung, dem Workshop oder der sonstigen Leistung der ComTeam AG zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Fortgang des Seminars, der Ausbildung, des Workshops oder der sonstigen Leistung der ComTeam AG behindert, behält sich die ComTeam AG vor, die Teilnahme des Kunden als beendet zu erklären. In diesem Fall wird dem Kunden die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Einheiten erstattet.
  7. Die ComTeam AG legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die ComTeam AG nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der ComTeam AG Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die dem Kunden ausgehändigten schriftlichen Ausarbeitungen, Grafiken oder sonstigen Unterlagen der ComTeam AG (Arbeitsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an ihnen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Schulungsunterlagen für eigene Zwecke zu nutzen. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen öffentlich zugänglichen Medien einsetzen.
  2. Die Weitergabe oder Präsentation der Arbeitsunterlagen an bzw. gegenüber Dritten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der ComTeam AG. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit der ComTeam AG für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
  3. Soweit die ComTeam AG es dem jeweiligen Kunden gestattet, die Arbeitsunterlagen im geschäftlichen Bereich innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, die erhaltenen Dateien auf seinem Rechner zu speichern und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, ohne Zustimmung der ComTeam AG die Dokumente in unveränderter oder veränderter Form an unternehmensfremde Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben.
  4. Der Kunde ist im Falle der vorgenannten geschäftlichen Nutzung von Unterlagen oder Dateien innerhalb seines Unternehmens verpflichtet, die Urheberschaft der ComTeam AG (Copyright) auf allen (auch bearbeiteten oder reproduzierten) Unterlagen und Dateien kenntlich zu machen.

§ 5 Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die ComTeam AG nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die ComTeam AG stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Die ComTeam AG darf die Rechnung auch als PDF-Datei per E-Mail übermitteln.
  4. Die ComTeam AG ist berechtigt, über die im jeweiligen Auftragsverhältnis festgelegten Leistungen nach Abschluss der Tätigkeit sowie nach angefallenem Aufwand auch über Teilleistungen abzurechnen oder Abschlags- bzw. Vorschusszahlungen zu verlangen.
  5. Soweit die ComTeam AG im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden auf Lizenzprodukte zurückgreift, erfolgt die Abrechnung im Namen des Lizenzgebers durch die ComTeam AG.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche seitens der ComTeam AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde grundsätzlich nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Haftung

  1. Die ComTeam AG haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Lizenzprodukte Dritter ist ausgeschlossen. Die ComTeam AG haftet nicht für Folgen von inhaltlichen Entscheidungen und gegenüber Forderungen von Dritten, die aufgrund des gemeinsam getragenen Prozesses entstehen.
  2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die ComTeam AG für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ComTeam AG, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der ComTeam AG bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die ComTeam AG nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  4. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern er nicht vom Kunden gegenüber der ComTeam AG innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung über die haftungsbegründenden Umstände wenigstens dem Grunde nach geltend gemacht wird. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ComTeam AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. 
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 8 Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der ComTeam AG auf Datenträgern verarbeitet werden. Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der ComTeam AG selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der weiteren Betreuung, Qualitätssicherung und Dokumentation gespeichert werden.
  3. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
  4. Für nähere Informationen zum Datenschutz, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie damit verbundener Rechte des Kunden auf Auskunft, Widerspruch, Widerruf, Beschwerde, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung wird verwiesen auf die Datenschutzerklärung, die unter www.comteamgroup.com/de/datenschutz abgerufen und ausgedruckt oder durch eine E-Mail an de.office@comteamgroup.com in schriftlicher Form angefordert werden kann.

II. Besondere Bestimmungen für firmeninterne Trainings (Inhouse-Trainings) und Consulting

§ 9 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Form der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der ComTeam AG und dem Kunden festgelegt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung oder einer ausdrücklichen textförmlichen Absprache über die Vertragsdurchführung durch beide Parteien zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Form der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen oder textförmlichen Vereinbarung. Ein Vertrag kommt auch zustande durch Beauftragung in Textform oder Inanspruchnahme von Leistungen.
  2. Die Leistungen der ComTeam AG sind erbracht, wenn die erforderlichen Klärungen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt, es sei denn, die ComTeam AG begleitet auch die Umsetzung. Diese weitere Leistung ist erbracht, wenn die im Rahmen der Umsetzung vereinbarten Trainings oder Maßnahmen durchgeführt wurden.

§ 10 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der ComTeam AG in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde auf eigene Kosten alle Voraussetzungen im Bereich seiner Einflusssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung. Soweit der ComTeam AG die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
  2. Erbringt der Kunde nach Aufforderung durch die ComTeam AG die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die ComTeam AG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die ComTeam AG dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.
  3. Die von der ComTeam AG bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der ComTeam AG. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über die ComTeam AG abzuwickeln. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung hat der Kunde den daraus entstandenen Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns zu ersetzen.

§ 11 Pflichten der ComTeam AG

  1. Die ComTeam AG verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die ComTeam AG, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
  2. Die ComTeam AG ist verpflichtet, auf Wunsch des Kunden von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

§ 12 Schutz der Arbeitsergebnisse, Abwerbeverbot, Vertragsstrafe

  1. Die von der ComTeam AG angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Grafiken und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe oder Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die ComTeam AG. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
  2. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, während der Vertragslaufzeit und innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Unter Abwerben wird das Einwirken auf einen arbeitsvertraglich gebundenen Arbeitnehmer mit dem Ziel, diesen zum Arbeitsplatzwechsel zu bewegen, verstanden. In jedem Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung durch eine Partei gegen diese Verpflichtung ist die andere Partei berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu einem Jahresgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters von der abwerbenden Partei zu verlangen, die auf Antrag dieser Partei gerichtlich auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist, es sei denn, die abwerbende Partei weist nach, dass sie den Mitarbeiter nicht abgeworben hat. Die Geltendmachung anderer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung oder Schadenersatz, bleibt hiervon unberührt.

III. Besondere Bestimmungen für Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltungen
der ComTeam Akademie

§ 13 Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen

  1. Alle Buchungen bzw. Buchungsanfragen zu Veranstaltungen der Akademie, z. B. über www.comteamgroup.com, per Telefon, E-Mail, Brief, Fax oder über Seminarplattformen stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
  2. Die ComTeam AG ist berechtigt, das Angebot des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Buchungsbestätigung in Textform per Post, per Telefax oder per E-Mail anzunehmen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Die ComTeam AG ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  3. Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  4. Die von der ComTeam AG bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der ComTeam AG. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über die ComTeam AG abzuwickeln. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung hat der Kunde den daraus entstandenen Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns zu ersetzen. § 12 Abs. 2 gilt entsprechend.
  5. Zusammen mit der Seminaranmeldung reserviert ComTeam automatisch ein Zimmer mit Übernachtung und Tagungsverpflegung im vorgesehenen Tagungshotel.

§ 14 Preise für Trainings-, Seminar- und Sonderveranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen

  1. Für die Teilnahme an Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltungen der ComTeam Akademie gelten die in den Kursprogrammen oder im Online-Portal angegebenen Preise oder die individuell schriftlich vereinbarten Preise.
  2. Etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Diese ist sofort nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist die ComTeam AG berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.
  3. Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle einer bestandenen Prüfung eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Training, wie beispielsweise Übernachtungs- oder Vollpensionskosten und Fahrtkosten sind nicht in der Teilnahmegebühr inkludiert Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
  4. Die Hotelkosten werden separat in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Partnerhotel am Ende der Veranstaltung direkt an den Teilnehmer.
  5. Teilnehmer können ihre Teilnahme an Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltungen vor demVeranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren:
    • Erfolgt die Stornierung 3 Monate oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn, ist diese kostenfrei; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von der ComTeam AG erstattet.

    • Erfolgt die Stornierung zwischen 3 Monaten und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 150,00 zzgl. USt. bei einteiligen, von Euro 300,00 zzgl. USt. bei mehrteiligen Veranstaltungen fällig; etwa bereits darüber hinaus gezahlte Teilnahmegebühren werden von der ComTeam AG erstattet.

    • Im Falle einer späteren Stornierung werden 75 % der Netto-Teilnahmegebühr als Stornogebühren erhoben

    • Wird eine mehrteilige Veranstaltung wie z. B. die Learning Journey „Facilitating People and Change“ abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages.

    • Wird eine Ausbildung wie z. B. die Business-Coaching-Ausbildung oder ein Seminarpaket wie z. B. „Leadership Personality“ als Gesamtheit und mit einer Rechnung gebucht, kann zu allen ComTeam Produkten kostenfrei umgebucht oder bei Abbruch der Ausbildung der Restanspruch auf andere Personen übertragen werden. Die Rückerstattung des Restbetrages wird ausgeschlossen.

  6. Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt an einer Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltung nicht teilnehmen und weist er/sie dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so besteht das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zum nächsten verfügbaren Termin.
  7. Eine Anmeldung für Einzelveranstaltungen kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden. Wurde die Teilnahmegebühr bereits entrichtet, besteht kein Anspruch auf Rückabwicklung.
  8. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00 zzgl. USt. kann ein Kunde im Zeitraum zwischen 3 Monaten und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Anmeldung auch einmalig auf eine andere ComTeam Veranstaltung innerhalb der folgenden 6 Monate umbuchen. Unterschiedliche Teilnahmepreise sind dabei auszugleichen.
  9. Eine kostenlose Stornierung der Hotelbuchung ist bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Seminarbeginn fallen je nach Veranstaltungsort Stornierungsgebühren für Übernachtung und Verpflegung an.
  10. Wir empfehlen, das Ausfallrisiko abzusichern und eine Rücktrittsversicherung abzuschließen, z. B. bei der Hanse Merkur oder ERGO Reiseversicherung.

§ 15 Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall, rechtliche Hinweise

  1. Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Trainingsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben. Verlegungen des Veranstaltungsortes oder Änderungen in der Trainerbesetzung sind vorbehalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen.
  2. Die ComTeam AG behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder mit Veranstaltungen vergleichbaren Inhalts zusammenzulegen. Als wichtiger Grund gelten dabei nicht von der ComTeam AG zu vertretende Umstände, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wegen des Ausfalls eines Trainers ohne Möglichkeit des Einsatzes einer Ersatzkraft oder aufgrund höherer Gewalt. Die ComTeam AG wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung wird die ComTeam AG die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, diese beruhen auf einer nicht oder nicht rechtzeitigen Information der Teilnehmer über die Absage der Veranstaltung.
  3. Die Veranstaltungen der ComTeam Akademie stellen keine Leistungen im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinne dar, sondern dienen alleine der Persönlichkeitsentwicklung des Teilnehmers. Für einen körperlich und geistig normal gesunden Menschen stellt die Teilnahme an Veranstaltungen der ComTeam Akademie kein Gesundheitsrisiko dar. Gleichwohl wird von einer Teilnahme abgeraten bei schweren akuten körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen/Erkrankungen oder bei akutem Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

§ 16 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der ComTeam AG. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die ComTeam AG darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

IV. Besondere Bestimmungen für online angebotene Fachbücher und Materialien

§ 17 Vertragsschluss und Abwicklung

  1. Die ComTeam AG bietet einzelne Materialien und Tools über ihre Webseite an. Detaillierte Informationen findet der Kunde in den Artikelbeschreibungen.
  2. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die ComTeam AG die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder wenn die ComTeam AG dem Kunden die bestellten Werke übersendet.
  3. Die ComTeam AG hat die in den Werken enthaltenen Texte, Grafiken und Bilder nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften erstellt. Die endgültige Prüfung und Wertung der Inhalte für die im Einzelfall geplante Verwendung obliegt dem Kunden; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine zum Zeitpunkt der Verwendung evtl. geänderte Sach- und Rechtslage und auf die vom Kunden vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.
  4. Für den Erwerb von Werken der ComTeam AG über andere Anbieter wie z. B. die Plattform Amazon.de gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Anbieter.

§ 18 Preise und Versandkosten, Zahlung

  1. Es gelten die auf der Website des jeweiligen Anbieters angegebenen Preise. Hinzu kommen ggf. Verpackungs- und Versandkosten.
  2. Bei Bestellung über die ComTeam AG werden die Produkte nach Zahlungseingang versendet. Erfolgt ein Kauf auf Rechnung, ist diese sofort fällig.

§ 19 Urheberrecht

  1. Die von der ComTeam AG angebotenen Werke unterliegen dem Urheberrecht gem. UrhG. Das Urheberrecht erstreckt sich dabei auf die enthaltenen Texte und Bilder und auch auf den Aufbau und die Gestaltung.
  2. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die ComTeam AG darf kein Nutzer die Werke oder Teile davon in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

V. Schlussbestimmungen

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.