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Unser consulting-Ansatz

ComTeam Coaches

Unser Coaching-Ansatz

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ComTeam Academy + Consulting GmbH
Rigistrasse 13
8006 Zürich, Schweiz

ComTeam Academy + Consulting GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ergänzend zu den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen für sämtliche Beratungsdienstleistungen, einschliesslich Workshops, Seminare und Ausbildungen, oder sonstige Leistungen („Leistungen“) der ComTeam Academy + Consulting GmbH (ComTeam GmbH). Mit der Beauftragung der ComTeam GmbH durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Soweit die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden von diesen AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Bedingungen vor.
  2. Der Kunde kann diese AGB unter www.comteamgroup.com/ch/impressum-agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an ch.office@comteamgroup.com in schriftlicher Form anfordern.
  3. Die AGB können für den Kunden in englischer Sprache abgegeben werden, die deutsche Version ist jedoch die massgebende.
  4. ComTeam GmbH kann die AGB jederzeit ändern. Allfällige Änderungen teilt ComTeam GmbH dem Kunden schriftlich oder elektronisch mit. Die neuen AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde innert 30 Tagen nicht schriftlich widerspricht.

II. Beauftragung, Leistungen

  1. Der Auftrag sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der ComTeam GmbH und dem Kunden festgelegt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Form der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über Umsetzung, Zeitpunkt, Art und Umfang der von der ComTeam GmbH empfohlenen oder mit diesen abgestimmten Massnahmen. Dies gilt auch für den Fall, dass die ComTeam GmbH solche Massnahmen in Abstimmung mit dem Kunden begleitet.
  3. Die ComTeam GmbH behält sich vor, die für die Leistungen eingesetzten Berater nach- oder umzubesetzen. Soweit nicht anders vereinbart ist die Leistung nicht an eine konkrete personelle Betreuung gebunden. Kommt es zu einer Nach- oder Umbesetzung, erfolgt dies ausschliesslich durch vergleichbar qualifiziertes Personal der ComTeam GmbH oder aus der ComTeam Group. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.
  4. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen von der ComTeam GmbH nicht zu vertretenden Verhinderung eines Beraters, werden in der Regel die Termine von anderen Beratern durchgeführt. Im Einzelfall können einzelne gebuchte Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

III. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der ComTeam GmbH zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und zeitgerecht zur Verfügung. Soweit der ComTeam GmbH die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
  2. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die ComTeam GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die ComTeam GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die ComTeam GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

IV. Pflichten der ComTeam GmbH

  1. Die ComTeam GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die ComTeam GmbH, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
  2. Die ComTeam GmbH verpflichtet sich, auf Wunsch des Kunden von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

V. Schutz der Arbeitsergebnisse

Die von der ComTeam GmbH angefertigten Dokumente, wie beispielsweise Konzepte, Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Grafiken und Berechnungen, dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe oder Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die ComTeam GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

VI. Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen, Grafiken oder Ergebnissen der ComTeam GmbH gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung der ComTeam GmbH und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden.
  2. Soweit die ComTeam GmbH mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises an den jeweiligen Kunden das zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht überträgt, erhaltene Unterlagen oder Dateien inkl. der Texte und Bilder im geschäftlichen Bereich innerhalb des Unternehmens des Kunden zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, die erhaltenen Dateien auf seinem Computer zu speichern und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, ohne Zustimmung der ComTeam GmbH die Dokumente in unveränderter oder veränderter Form an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden auch nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen Medien einzusetzen.
  3. Der Kunde ist im Falle der vorgenannten geschäftlichen Nutzung von Unterlagen oder Dateien innerhalb seines Unternehmens verpflichtet, die Urheberschaft der ComTeam GmbH (Copyright) auf allen (auch bearbeiteten oder reproduzierten) Unterlagen und Dateien kenntlich zu machen.

VII. Vergütung

  1. Die vereinbarten Honorare und Auslagen verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer.
  2. Rechnungen sind innert 30 Tagen seit Erhalt zu bezahlen. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die ComTeam GmbH berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind, oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

VIII. Haftung

  1. Die ComTeam GmbH haftet für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ComTeam GmbH hingegen nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  2. Eine Haftung für Lizenzprodukte Dritter wird ausgeschlossen. Die ComTeam GmbH haftet nicht für Folgen von inhaltlichen Entscheidungen und gegenüber Forderungen von Dritten, die aufgrund des gemeinsam getragenen Prozesses entstehen.
  3. Die Haftung der ComTeam GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der ComTeam GmbH gerügt wurden.

IX. Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der ComTeam GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der ComTeam GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
  2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der weiteren Betreuung, Qualitätssicherung und Dokumentation gespeichert werden. Insbesondere stimmt der Kunde der Übersendung einer Fotodokumentation per E-Mail am Ende eines Seminars oder Workshops zu.
  3. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmassnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
  4. Für nähere Informationen zum Datenschutz, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie damit verbundener Rechte des Kunden auf Auskunft, Widerspruch, Widerruf, Beschwerde, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung wird verwiesen auf die Datenschutzerklärung, die unter www.comteamgroup.com/ch/datenschutz abgerufen und ausgedruckt oder durch eine E-Mail an ch.office@comteamgroup.com in schriftlicher Form angefordert werden kann.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schliessen ist.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der ComTeam GmbH und dem Kunden unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz.

Stand: 1. September 2018

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