§ 9 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Form der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH und dem Kunden festgelegt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Form der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Die Leistungen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Klärungen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt, es sei denn, die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH begleitet auch die Umsetzung. Diese weitere Leistung ist erbracht, wenn die im Rahmen der Umsetzung vereinbarten Trainings oder Maßnahmen durchgeführt wurden.
§ 10 Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und zeitgerecht zur Verfügung. Soweit der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
- Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
§ 11 Pflichten der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH
- Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
- Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH ist verpflichtet, auf Wunsch von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
§ 12 Schutz der Arbeitsergebnisse
Die von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Grafiken und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe oder Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
§ 13 Urheberrechte an Schulungsunterlagen
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
III. Schlussbestimmungen
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
§ 15 Mediationsklausel
- Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
- Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Stand: 06.05.2018