Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

ComTeam AG
Erlkamer Straße 4
83607 Holzkirchen

Vertreten durch

Alexander Gottein, CEO, Partner, ComTeam AG

Kontakt

ComTeam AG
Erlkamer Straße 4
83607 Holzkirchen

Telefon: +49 8022 96660
Telefax: +49 8022 966696
E-Mail: de.office@comteamgroup.com

Aufsichtsrat: Marco Stoll, Axel Mauch, Prof. Dr. Susanne Böhlich
Gründung: 1974
HRB: 125607, München

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Design + Technische Realisierung

Design: Mel Brunner, ComTeam AG in Zusammenarbeit mit straight – Agentur für Kommunikation, München
Technische Realisierung: zweibusch GBR, Berlin

Fotografie: Barbara Gandenheimer (Fotografin), Isthar Najar (Fotografin), Mel Brunner (ComTeam AG)
istock Fotomaterial
Adobe Stock Fotomaterial
Shutterstock Fotomaterial

ComTeam AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Seminare, Ausbildungen, Workshops oder sonstigen Leistungen (auch virtuell oder online) der ComTeam AG Academy + Consulting (ComTeam AG) gelten ergänzend zu den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Anmeldung oder Beauftragung der ComTeam AG durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  2. Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für Trainings und Consulting (II.), für Trainings-, Seminar-, Sonderveranstaltungen oder Events der ComTeam Akademie (III.) und für online angebotene Fachbücher und Materialien (IV.). Der Kunde kann diese AGB unter www.comteamgroup.com/de/impressum-agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an de.office@comteamgroup.com in schriftlicher Form anfordern.

§ 2 Allgemeines

  1. Die ComTeam AG richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von der ComTeam AG zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von der ComTeam AG erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
  2. Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der ComTeam AG und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, das für Gmund am Tegernsee zuständige Amtsgericht Miesbach. Die ComTeam AG ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 3 Leistungen der ComTeam AG

  1. Die Tätigkeit der ComTeam AG besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung und Training des Kunden als Dienstleistung nach § 611 BGB.
  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über Umsetzung, Zeitpunkt, Art und Umfang der von der ComTeam AG empfohlenen oder mit dieser abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch für den Fall, dass die ComTeam AG solche Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden begleitet.
  3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von der ComTeam AG zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die ComTeam AG den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die ComTeam AG auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
  4. Die ComTeam AG behält sich vor, die für Seminare, Ausbildungen, Workshops oder sonstigen Leistungen eingesetzten Berater oder Trainer nach- oder umzubesetzen. Die gebuchte Leistung ist nicht an eine konkrete personelle Betreuung gebunden. Kommt es zu einer Nach- oder Umbesetzung, erfolgt dies ausschließlich durch vergleichbar qualifiziertes Personal der ComTeam AG. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.
  5. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen von der ComTeam AG nicht zu vertretenden Verhinderung eines Beraters oder Trainers, werden i. d. R. die Termine von anderen Beratern durchgeführt. Im Einzelfall können einzelne gebuchte Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
  6. Wenn sich aufgrund des Verhaltens des Kunden während des Seminars, der Ausbildung, dem Workshop oder der sonstigen Leistung der ComTeam AG zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Fortgang des Seminars, der Ausbildung, des Workshops oder der sonstigen Leistung der ComTeam AG behindert, behält sich die ComTeam AG vor, die Teilnahme des Kunden als beendet zu erklären. In diesem Fall wird in der Akademie die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Einheiten erstattet.
  7. Die ComTeam AG legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die ComTeam AG nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der ComTeam AG Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen, Grafiken oder Ergebnissen der ComTeam AG gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung der ComTeam AG und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der ComTeam AG einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit der ComTeam AG für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
  2. Soweit die ComTeam AG mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises an den jeweiligen Kunden das zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht überträgt, erhaltene Unterlagen oder Dateien inkl. der Texte und Bilder im geschäftlichen Bereich innerhalb des Unternehmens des Kunden zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, die erhaltenen Dateien auf seinem Rechner zu speichern und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, ohne Zustimmung der ComTeam AG die Dokumente in unveränderter oder veränderter Form an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden auch nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen Medien einsetzen.
  3. Der Kunde ist im Falle der vorgenannten geschäftlichen Nutzung von Unterlagen oder Dateien innerhalb seines Unternehmens verpflichtet, die Urheberschaft der ComTeam AG (Copyright) auf allen (auch bearbeiteten oder reproduzierten) Unterlagen und Dateien kenntlich zu machen.

§ 5 Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die ComTeam AG nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die ComTeam AG stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Die ComTeam AG darf die Rechnung auch als PDF-Datei per E-Mail übermitteln.
  4. Die ComTeam AG ist berechtigt, über die im jeweiligen Auftragsverhältnis festgelegten Leistungen nach Abschluss der Tätigkeit sowie nach angefallenem Aufwand auch über Teilleistungen abzurechnen oder Abschlags- bzw. Vorschusszahlungen zu verlangen.
  5. Soweit die ComTeam AG im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden auf Lizenzprodukte zurückgreift, erfolgt die Abrechnung im Namen des Lizenzgebers durch die ComTeam AG.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche seitens der ComTeam AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Haftung

  1. Die ComTeam AG haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Lizenzprodukte Dritter wird ausgeschlossen. Die ComTeam AG haftet nicht für Folgen von inhaltlichen Entscheidungen und gegenüber Forderungen von Dritten, die aufgrund des gemeinsam getragenen Prozesses entstehen.
  2. Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber der ComTeam AG nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der ComTeam AG der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  3. Die Haftung der ComTeam AG entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der ComTeam AG gerügt wurden.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 8 Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der ComTeam AG auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der ComTeam AG selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der weiteren Betreuung, Qualitätssicherung und Dokumentation gespeichert werden. Insbesondere stimmt der Kunde der Übersendung einer Fotodokumentation per E-Mail am Ende eines gebuchten Seminars bzw. einer besuchten Veranstaltung zu.
  3. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
  4. Für nähere Informationen zum Datenschutz, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie damit verbundener Rechte des Kunden auf Auskunft, Widerspruch, Widerruf, Beschwerde, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung wird verwiesen auf die Datenschutzerklärung, die unter www.comteamgroup.com/de/datenschutz abgerufen und ausgedruckt oder durch eine E-Mail an de.office@comteamgroup.com in schriftlicher Form angefordert werden kann.

II. Besondere Bestimmungen für firmeninterne Trainings (Inhouse-Trainings) und Consulting

§ 9 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Form der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der ComTeam AG und dem Kunden festgelegt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Form der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Leistungen der ComTeam AG sind erbracht, wenn die erforderlichen Klärungen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt, es sei denn, die ComTeam AG begleitet auch die Umsetzung. Diese weitere Leistung ist erbracht, wenn die im Rahmen der Umsetzung vereinbarten Trainings oder Maßnahmen durchgeführt wurden.

§ 10 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der ComTeam AG zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und zeitgerecht zur Verfügung. Soweit der ComTeam AG die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
  2. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die ComTeam AG die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die ComTeam AG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die ComTeam AG dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der ComTeam AG vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

§ 11 Pflichten der ComTeam AG

  1. Die ComTeam AG verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die ComTeam AG, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
  2. Die ComTeam AG ist verpflichtet, auf Wunsch von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

§ 12 Schutz der Arbeitsergebnisse

Die von der ComTeam AG angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Grafiken und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe oder Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die ComTeam AG. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

III. Besondere Bestimmungen für Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltungen der ComTeam Akademie

§ 13 Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen

  1. Wenn die Kunden ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen über das Web-Portal unter www.comteamgroup.com buchen, kommt der Vertrag zustande, indem die ComTeam AG die Teilnahme des Kunden schriftlich oder in Textform bestätigt; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung; die Rechnung erhält der Kunde ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung.
  2. Alle sonstigen Buchungsvorgänge der Kunden zur Akademie, z. B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Zugang des Angebotes wird unverzüglich bestätigt, ohne dass dies bereits eine Annahme des Angebots wäre. Die ComTeam AG ist berechtigt, das Angebot des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform per Post, per Telefax oder per E-Mail anzunehmen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande. Die ComTeam AG ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  3. Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  4. Die von der ComTeam AG bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der ComTeam AG. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über die ComTeam AG abzuwickeln.

§ 14 Preise für Trainings-, Seminar- und Sonderveranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen

  1. Für die Teilnahme an Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltungen der offenen Akademie gelten die in den Kursprogrammen oder im Online-Portal angegebenen Preise oder die individuell schriftlich vereinbarten Preise.
  2. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
  3. Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle einer bestandenen Prüfung eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Training, wie beispielsweise Übernachtungs- oder Vollpensionskosten und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Im Falle der Buchung von Leistungen des ComTeamHotels oder eines anderweitigen Hotels unterliegt diese einem gesonderten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Hotel. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
  4. Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt an einer Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltung nicht teilnehmen und weist der Kunde dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zum nächsten verfügbaren Termin. Teilnehmer können im Übrigen ihre Teilnahme an Trainings-, Seminar- oder Sonderveranstaltungen vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren: - Erfolgt die Stornierung 3 Monate oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn, ist diese kostenfrei; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von der ComTeam AG erstattet. - Erfolgt die Stornierung zwischen 3 Monaten und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 150,00 zzgl. USt. bei einteiligen, von Euro 300,00 zzgl. USt. bei mehrteiligen Veranstaltungen fällig; etwa bereits darüber hinaus gezahlte Teilnahmegebühren werden von der ComTeam AG erstattet. - Im Falle einer späteren Stornierung werden 75 % der Teilnahmegebühr erhoben. Sind Hotelleistungen mitgebucht, werden zusätzlich bei Absage oder Umbuchung innerhalb von vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung 60 % des Vollpensionspreises erhoben. - Wird bei einer mehrteiligen Veranstaltung nach dem ersten Teil die Teilnahme an der Folgeveranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages oder auf Teilnahme an einer anderen geschlossenen Gruppe. - Wird die Business-Coaching-Ausbildung, die Learning Journey „Facilitating People and Change“, die Ausbildung „Culture to Success“ sowie die Seminarpakete „Emotionale Kompetenz“ und „Leadership Personality“ als Gesamtheit und mit einer Rechnung gebucht, kann zu allen ComTeam Produkten kostenfrei umgebucht oder bei Abbruch der Ausbildung der Restanspruch auf andere Personen übertragen werden. Die Rückerstattung des Restbetrages wird ausgeschlossen.
  5. Ein Kunde kann eine Anmeldung auf Einzelveranstaltungen jederzeit auf einen anderen als den angemeldeten Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.
  6. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00 zzgl. USt. kann ein Kunde im Zeitraum zwischen 3 Monaten und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Anmeldung auch einmalig auf eine andere ComTeam Veranstaltung innerhalb der folgenden 6 Monate umbuchen. Unterschiedliche Teilnahmepreise sind dabei auszugleichen.

§ 15 Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall, rechtliche Hinweise

  1. Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Trainingsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben. Verlegungen des Veranstaltungsortes sind vorbehalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen.
  2. Die ComTeam AG behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die ComTeam AG wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z. B. bedingt durch höhere Gewalt, wird die ComTeam AG die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  3. Die Veranstaltungen der ComTeam Akademie stellen keine Leistungen im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinne dar, sondern dienen alleine der Persönlichkeitsentwicklung des Teilnehmers. Für einen körperlich und geistig normal gesunden Menschen stellt die Teilnahme an Veranstaltungen der ComTeam Akademie kein Gesundheitsrisiko dar. Gleichwohl wird von einer Teilnahme abgeraten, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf den Teilnehmer zutreffen: deutlich zu niedriger Blutdruck, Herzschwäche, hirnorganische Beeinträchtigungen, Geisteskrankheiten, schwere Persönlichkeits- oder Zwangsstörungen, Hysterie, Psychosen oder Schockzustände, akuter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

§ 16 Urheberrechte an Schulungsunterlagen
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der ComTeam AG. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die ComTeam AG darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

IV. Besondere Bestimmungen für online angebotene Fachbücher und Materialien

§ 17 Vertragsschluss und Abwicklung

  1. Die ComTeam AG bietet einzelne Materialien und Tools über ihre Webseite an. Detaillierte Informationen findet der Kunde in den Artikelbeschreibungen.
  2. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die ComTeam AG die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder wenn die ComTeam AG dem Kunden die bestellten Werke übersendet. 
  3. 3. Die ComTeam AG hat die in den Werken enthaltenen Texte, Grafiken und Bilder nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften erstellt. Die endgültige Prüfung und Wertung der Inhalte für die im Einzelfall geplante Verwendung obliegt dem Kunden; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine zum Zeitpunkt der Verwendung evtl. geänderte Sach- und Rechtslage und auf die vom Kunden vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.
  4. Für den Erwerb von Werken der ComTeam AG über die Plattform Amazon.de gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon.de, die unter www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_cou?ie=UTF8&nodeId=2019 09000 abgerufen werden können.

§ 18 Preise und Versandkosten, Zahlung

  1. Es gelten die auf der Website angegebenen Preise. Verpackungs- und Versandkosten fallen im angegebenen Umfang an.
  2. Bei der Bestellung über das Kontaktformular der Website erfolgt der Kauf auf Rechnung. Die Produkte werden nach Eingang der Geldeingangsbestätigung der Bank bei der ComTeam AG versendet.

§ 19 Urheberrecht

  1. Die von der ComTeam AG angebotenen Werke unterliegen dem Urheberrecht gem. UrhG. Das Urheberrecht erstreckt sich dabei auf die enthaltenen Texte und Bilder und auch auf den Aufbau und die Gestaltung.
  2. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die ComTeam AG darf kein Nutzer die Werke oder Teile davon in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

V. Schlussbestimmungen

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

Stand: 12. April 2021

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