ComTeam Organisationsentwicklung GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Seminare, Ausbildungen, Workshops oder sonstigen Leistungen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH gelten ergänzend zu den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Anmeldung oder Beauftragung der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

  2. Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) und den Besonderen Bestimmungen für Trainings und Consulting (II.). Der Kunde kann diese AGB unter www.comteamgroup.com/at/agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an at.office@comteamgroup.com in schriftlicher Form anfordern.

 

§ 2 Allgemeines

  1. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i. S. d. KSchG. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

  2. Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH und den Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, das Landesgericht Innsbruck.

 

§ 3 Leistungen der ComTeam-Organisationsentwicklung GmbH

  1. Die Tätigkeit der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung und Training des Kunden als Dienstleistung.

  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über Umsetzung, Zeitpunkt, Art und Umfang der von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH empfohlenen oder mit dieser abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch für den Fall, dass die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH solche Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden begleitet.

  3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

  4. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH behält sich vor, die für Seminare, Ausbildungen, Workshops oder sonstigen Leistungen eingesetzten Berater oder Trainer nach- oder umzubesetzen. Die gebuchte Leistung ist nicht an eine konkrete personelle Betreuung gebunden. Kommt es zu einer Nach- oder Umbesetzung, erfolgt dies ausschließlich durch vergleichbar qualifiziertes Personal der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.

  5. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH nicht zu vertretenden Verhinderung eines Beraters oder Trainers, werden i. d. R. die Termine von anderen Beratern durchgeführt. Im Einzelfall können einzelne gebuchte Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

  6. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

 

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen, Grafiken oder Ergebnissen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

  2. Soweit die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises an den jeweiligen Kunden das zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht überträgt, erhaltene Unterlagen oder Dateien inkl. der Texte und Bilder im geschäftlichen Bereich innerhalb des Unternehmens des Kunden zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, die erhaltenen Dateien auf seinem Rechner zu speichern und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, ohne Zustimmung der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH die Dokumente in unveränderter oder veränderter Form an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden auch nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen Medien einsetzen.

  3. Der Kunde ist im Falle der vorgenannten geschäftlichen Nutzung von Unterlagen oder Dateien innerhalb seines Unternehmens verpflichtet, die Urheberschaft der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH (Copyright) auf allen (auch bearbeiteten oder reproduzierten) Unterlagen und Dateien kenntlich zu machen.

 

§ 5 Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

  2. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

  3. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH darf die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln.

  4. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH ist berechtigt, über die im jeweiligen Auftragsverhältnis festgelegten Leistungen nach Abschluss der Tätigkeit sowie nach angefallenem Aufwand auch über Teilleistungen abzurechnen oder Abschlags- bzw. Vorschusszahlungen zu verlangen.

  5. Soweit die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden auf Lizenzprodukte zurückgreift, erfolgt die Abrechnung im Namen des Lizenzgebers durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH.

 

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftung

  1. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Lizenzprodukte Dritter wird ausgeschlossen. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH haftet nicht für Folgen von inhaltlichen Entscheidungen und gegenüber Forderungen von Dritten, die aufgrund des gemeinsam getragenen Prozesses entstehen.

    Schadenersatzansprüc
    he außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

  2. Die Haftung der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH gerügt wurden.

  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

§ 8 Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Datenschutzgesetzes (DSG), des E-Commerce-Gesetz (ECG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

  2.  Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der weiteren Betreuung, Qualitätssicherung und Dokumentation gespeichert werden. Insbesondere stimmt der Kunde der Übersendung einer Fotodokumentation per E-Mail am Ende eines gebuchten Seminars bzw. einer besuchten Veranstaltung zu.

  3. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.

  4.  Für nähere Informationen zum Datenschutz, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie damit verbundener Rechte des Kunden auf Auskunft, Widerspruch, Widerruf, Beschwerde, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung wird verwiesen auf die Datenschutzerklärung, die unter www.comteamgroup.com/at/datenschutz abgerufen und ausgedruckt oder durch eine E-Mail an at.office@comteamgroup.com in schriftlicher Form angefordert werden kann.

 

II. Besondere Bestimmungen für firmeninterne Trainings (Inhouse-Trainings) und Consulting

§ 9 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Form der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH und dem Kunden festgelegt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Form der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Leistungen derComTeam Organisationsentwicklung GmbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Klärungen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt, es sei denn, die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH begleitet auch die Umsetzung. Diese weitere Leistung ist erbracht, wenn die im Rahmen der Umsetzung vereinbarten Trainings oder Maßnahmen durchgeführt wurden.

 

§ 10 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und zeitgerecht zur Verfügung. Soweit der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
  2. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

 

§ 11 Pflichten der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH

  1. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
  2. Die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH ist verpflichtet, auf Wunsch von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

 

§ 12 Schutz der Arbeitsergebnisse

Die von der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Grafiken und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe oder Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

§ 13 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der ComTeam Organisationsentwicklung GmbH. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die ComTeam Organisationsentwicklung GmbH darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

III. Schlussbestimmungen

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

§ 15 Mediationsklausel

  1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

  2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

Stand: 06.05.2018

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